Betriebliche Altersvorsorge (bAV)

Seit 2002 hat jeder Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch auf eine betriebliche Altersvorsorge durch Entgeltumwandlung. Die Vorteile liegen klar auf der Hand: Lassen sich Arbeitnehmer bspw. einen Teil ihres Gehalts in eine Betriebsrente umwandeln, sparen sie Steuern und Sozialversicherungsbeiträge.
“Bis zu einem Betrag von 2.640 Euro pro Jahr fallen auf den umgewandelten Teil keine Beiträge für die Sozialversicherung oder Steuer an“.

Bei der Entgeltumwandlung zieht der Arbeitgeber die Beiträge direkt vom Bruttolohn ab. Da das Bruttogehalt reduziert wird, fallen automatisch weniger Steuern und Abgaben an”, Konkret heißt das: Der Arbeitnehmer zahlt effektiv weniger als den eingezahlten Beitrag aus dem eigenen Geldbeutel. Ein Rechenbeispiel : Das Nettogehalt von Frau R. beträgt 1.898 Euro. Investiert sie monatlich 150 Euro in eine betriebliche Altersvorsorge, bekommt sie 1.821 Euro netto. Sie hat also nur 77 Euro weniger auf ihrem Konto als ohne bAV.

Gut zu Wissen!

Sie können Ihre bAV zum neuen Arbeitgeber mitnehmen. Bei den Durchführungswegen Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds haben Sie sogar einen Rechtsanspruch darauf. Hierbei kann der neue Arbeitgeber entscheiden, ob er

Wichtig ist: Bereits während der Gehaltsverhandlung das Thema ansprechen. Welche Form der bAV bietet das Unternehmen an? Beteiligt sich der Arbeitgeber womöglich mit einem Zuschuss oder finanziert er die bAV sogar ganz? Zu welchen Konditionen und in welcher Form wird die bestehende bAV vom neuen Arbeitgeber übernommen?

Grundsätzlich sollte man die Vorteile der bAV auch beim neuen Arbeitgeber nutzen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann es dabei sinnvoll sein, sich gegen eine Übertragung der alten bAV zu entscheiden, wenn etwa der neuen bAV bestimmte – für den Arbeitnehmer wichtige – Leistungsmerkmale, wie z.B. Berufsunfähigkeits- oder Hinterbliebenen-Schutz fehlen. Dann empfiehlt es sich, den alten Vertrag mit privaten Mitteln fortzuführen und zusätzlich in die bAV des neuen Arbeitgebers einzusteigen.

Die betriebliche Altersvorsorge ist nur eine von vielen Möglichkeiten, die gesetzliche Rente aufzustocken. Wer sich zusätzliche finanzielle Spielräume im Alter schaffen will, sollte nicht allein auf die bAV setzen. So können Vorsorgesparer beispielsweise mit der Riester-Rente von der staatlichen Förderung und zusätzlichen Steuervorteilen profitieren. Alle Einzahlungen inklusive der staatlichen Zulagen können steuerlich geltend gemacht werden. Besonders für Familien mit Kindern lohnt sich “Riestern” aufgrund der staatlichen Zulagen, in besonderem Maße. Wer für´s Alter vorsorgen, aber dennoch auf jederzeitige Verfügbarkeit setzt, der ist mit einer der neuen flexiblen Vorsorgeformen gut beraten.

Heute schon an morgen denken!

Arbeitnehmer machen sich heute mehr denn je darüber Gedanken ob das Geld zur Lebenshaltung ab Renteneintritt ausreichen wird.

Die betriebliche Altersvorsorge nimmt einen immer höheren Stellenwert auch gerade im Hinblick auf die Generierung von qualifizierten Personal und die in dem Zusammenhang stehenden Mitarbeiterbindung ein. Die Auswirkungen im demographischen Wandel und in der Entwicklung des umlagefinanzierten deutschen Rentensystem in der Niedrigzinsphase und die Konsequenzen die sich hieraus ergeben, erläutern wir Ihnen gerne ein einem persönlichen Beratungsgespräch. Nutzen Sie hierfür einfach unser Kontaktformular. Wir freuen uns von Ihnen zu hören.

Betriebliche Altersversorgung ist ein vielschichtiges Thema. Gerne helfen wir Ihnen dabei, die optimale Lösung für Sie und Ihr Unternehmen zu finden.

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